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18. August 2026
Unternehmensbewertung
9 Min. Lesezeit

Geschäftsführergehalt und Unternehmenswert: der kalkulatorische Unternehmerlohn

Zwei Betriebe, gleicher ausgewiesener Gewinn, Hunderttausende Unterschied im Kaufpreis — weil der eine Inhaber sich 70.000 € zahlt und der andere 250.000 €.

Geschäftsführer wertet Kennzahlen am Schreibtisch aus — Tablet, Auswertungen und Taschenrechner
Die kurze Antwort

Für die Bewertung wird das tatsächlich gezahlte Geschäftsführergehalt aus der Ergebnisrechnung herausgenommen und durch einen marktüblichen Wert ersetzt — den kalkulatorischen Unternehmerlohn. Der Käufer fragt nämlich nicht, was Sie sich ausgezahlt haben, sondern was es kostet, die Position nach Ihrem Ausscheiden neu zu besetzen. Weil das bereinigte Ergebnis anschließend mit einem Branchenfaktor multipliziert wird, schlägt jeder falsch angesetzte Euro vervielfacht auf den Kaufpreis durch.

Zwei Betriebe, gleiche Branche, gleicher Umsatz, beide weisen 300.000 € Gewinn aus. Der eine Inhaber zahlt sich 70.000 € Geschäftsführergehalt, der andere 250.000 €. Für die Bewertung sind das keine gleich guten Unternehmen — und der Unterschied im Kaufpreis geht in die Hunderttausende.
Das Geschäftsführergehalt ist die Stellschraube, die in Bewertungsgesprächen am häufigsten unterschätzt wird. Dabei ist die Logik dahinter einfach, und wer sie kennt, geht anders in die Verhandlung.

Die Frage, die der Käufer stellt

Für einen Käufer ist Ihr bisheriges Gehalt nur der Ausgangspunkt. Entscheidend ist für ihn eine andere Frage: Was kostet es mich, diese Position zu besetzen, wenn Sie weg sind?
Denn genau das passiert nach dem Verkauf. Sie hören auf, und die Arbeit, die Sie gemacht haben, muss jemand anders machen — ein angestellter Geschäftsführer, der Käufer selbst oder mehrere Personen, die sich die Aufgaben teilen. Diese Person will bezahlt werden, und zwar zu marktüblichen Konditionen, nicht zu Ihren.
Deshalb wird das tatsächlich gezahlte Gehalt aus der Rechnung herausgenommen und durch einen kalkulatorischen Unternehmerlohn ersetzt: den Betrag, den die Position am Markt kostet. Was danach übrig bleibt, ist der Gewinn, den das Unternehmen wirklich erwirtschaftet — unabhängig davon, wer es führt.
Diese Korrektur ist Teil der EBITDA-Bereinigung, also der Bereinigung des Gewinns vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen um alles, was mit dem laufenden Geschäft nichts zu tun hat. Wie die Bereinigung insgesamt funktioniert, steht in unserem Beitrag zur Unternehmensbewertung; ausprobieren lässt sie sich direkt im Unternehmenswertrechner, der einen Helfer für genau diese Positionen enthält.

Warum daraus so große Beträge werden

Der Grund für die Hebelwirkung liegt in der Bewertungsmethode. Der Unternehmenswert entsteht, indem das bereinigte EBITDA mit einem Branchenfaktor multipliziert wird. Jeder Euro, der beim Gehalt falsch angesetzt ist, wird also mit diesem Faktor vervielfacht.
Zurück zu den beiden Betrieben vom Anfang. Für diese Position wären jeweils 140.000 € marktüblich.
Betrieb A zahlt seinem Inhaber 70.000 €, also 70.000 € zu wenig. Dieser Betrag muss vom ausgewiesenen Gewinn abgezogen werden: Aus 300.000 € werden 230.000 € bereinigtes Ergebnis.
Betrieb B zahlt 250.000 €, also 110.000 € zu viel. Dieser Betrag kommt hinzu: Aus 300.000 € werden 410.000 €.
Aus zwei scheinbar gleich profitablen Unternehmen sind damit 180.000 € Unterschied im bereinigten Ergebnis geworden. Bei einem Faktor von 5 entspricht das 900.000 € Unterschied im Unternehmenswert — bei identischem ausgewiesenem Gewinn.
Beide Richtungen kommen in der Praxis vor, und beide aus nachvollziehbaren Gründen. Manche Inhaber lassen das Geld im Unternehmen und zahlen sich wenig aus. Andere ziehen den Gewinn über das Gehalt heraus. Für den laufenden Betrieb ist beides legitim. Für die Bewertung muss es geradegezogen werden. Für Betrieb B ist die Korrektur nach oben bares Geld — vorausgesetzt, sie wird vorgetragen und belegt.

Was „marktüblich“ konkret heißt

Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist kein Wunschwert und keine Verhandlungsposition. Er bemisst sich nach der Rolle, nicht nach der Person — was würde ein fremder Dritter für diese Aufgabe verlangen?
Vier Größen bestimmen ihn:
  • Unternehmensgröße. Umsatz, Mitarbeiterzahl und Bilanzsumme sind die üblichen Bezugspunkte. Ein Betrieb mit 3 Mio. € Umsatz braucht eine andere Führung als einer mit 30 Mio. €.
  • Verantwortungsumfang. Alleingeschäftsführer mit Gesamtverantwortung oder einer von dreien mit klarem Ressort — das sind verschiedene Positionen.
  • Branche. Die Bandbreiten unterscheiden sich deutlich, etwa zwischen Handwerk und IT.
  • Region. Die kleinste der vier Größen, aber messbar: In Ballungsräumen liegen die Bandbreiten spürbar höher als im ländlichen Raum.
Als Referenz dienen die regelmäßig erhobenen Vergütungsstudien für Geschäftsführer im Mittelstand. Wichtig ist weniger die exakte Zahl als ein nachvollziehbarer Ansatz: Wer erklären kann, woher sein Wert kommt, verhandelt darüber sachlich. Wer ihn schätzt, verhandelt über Geschmack.
Ein Punkt, an dem viele danebenliegen: Wenn Sie faktisch zwei Jobs machen — Geschäftsführung und daneben Vertrieb oder Produktionsleitung —, muss beides angesetzt werden. Der Käufer braucht dann entweder zwei Personen oder eine, die beides kann und entsprechend teuer ist. Diese Doppelrolle ehrlich zu benennen, ist unangenehm und trotzdem richtig, weil sie in der Due Diligence ohnehin auffällt.
Zur Vergütung zählt dabei mehr als das monatliche Gehalt. Tantiemen und Boni gehören dazu, soweit sie an die Person gebunden sind und nicht an eine Funktion, die weiterbesteht. Ebenso mitarbeitende Angehörige: Beide Richtungen kommen vor — der Ehepartner auf der Lohnliste ohne echte Aufgabe, oder jemand, der seit Jahren voll mitarbeitet und gar nicht darauf steht. Der zweite Fall ist der teurere, weil der Käufer diese Arbeitskraft ersetzen muss.
Daneben fließt häufig noch auf anderen Wegen Geld zwischen Inhaber und Unternehmen — private Kosten über die Firma, eine unübliche Miete für die eigene Halle, eine Pensionszusage. Jede dieser Positionen folgt einer eigenen Systematik: die Miete haben wir bei der Betriebsimmobilie aufgeschlüsselt, die Pensionszusage in einem eigenen Beitrag.
Steuerlich ist die Höhe des Gesellschafter-Geschäftsführergehalts ein eigenes Feld — bei unangemessen hohen Bezügen steht die verdeckte Gewinnausschüttung im Raum. Das ist eine Frage für den Steuerberater und hat mit der Bewertungslogik nichts zu tun, auch wenn dieselbe Zahl betroffen ist.

Wie das im Verkaufsprozess abläuft

In der Praxis begegnet Ihnen das Thema an drei Stellen, und an jeder gilt etwas anderes.
Im Exposé. Hier stellen Sie die bereinigte Ergebnisreihe dar, üblicherweise über drei Jahre, mit einer Überleitung vom ausgewiesenen zum bereinigten EBITDA. Jede Bereinigung steht als eigene Zeile mit Betrag und Begründung. Das ist der Moment, in dem eine Korrektur nach oben tatsächlich Geld wert wird — sie muss aktiv vorgetragen werden, denn kein Käufer rechnet sie freiwillig zu Ihren Gunsten.
In der Verhandlung. Der Käufer prüft Ihren Ansatz und setzt oft einen eigenen dagegen. Das ist normal. Entscheidend ist, dass Sie Ihren Wert herleiten können: Rolle, Größenklasse, Referenzquelle. Eine Differenz von 20.000 € lässt sich diskutieren, wenn beide Seiten dieselbe Systematik verwenden.
In der Due Diligence. Jetzt wird belegt statt behauptet. Geprüft werden Anstellungsverträge, Lohnkonten, Tantiemeregelungen, die Personen auf der Gehaltsliste und die Buchungen der privaten Positionen. Eine Bereinigung, die sich hier nicht belegen lässt, fällt heraus — und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem der Preis schon im Raum steht. Wie diese Phase abläuft, beschreibt unser Artikel zur Due Diligence.
Die häufigste Falle ist die unbelegte Bereinigung. Wer im Exposé die 110.000 € von Betrieb B herausrechnet und das später nicht mit Unterlagen unterlegen kann, verliert nicht nur diese Position. Er verliert Glaubwürdigkeit für alle anderen Zahlen — und Käufer, die einmal misstrauisch geworden sind, prüfen den Rest deutlich schärfer.

Was Sie vorbereiten sollten

Der Aufwand ist überschaubar, der Effekt auf den Kaufpreis nicht:
  • Die eigene Zahl kennen. Was zahlen Sie sich, was wäre marktüblich, und woher kommt dieser Vergleichswert?
  • Alle Zahlungswege auflisten. Gehalt, Tantieme, Fahrzeug, Versicherungen, Angehörige, Miete, Pensionszusage — eine Zeile je Position.
  • Belege sortieren. Anstellungsvertrag, Lohnjournale, Mietvertrag, Gutachten zur Pensionszusage. Was in der Due Diligence gebraucht wird, sammelt man besser vorher ein.
  • Drei Jahre rückwärts rechnen. Käufer schauen auf die Entwicklung. Eine Bereinigung, die nur im letzten Jahr auftaucht, wirft Fragen auf.
Wenn Sie ohnehin einige Jahre Vorlauf haben, lohnt es, das eigene Gehalt an die marktübliche Größenordnung heranzuführen: Das macht die Zahlen von vornherein lesbar und erspart in der Verhandlung eine Diskussion, die man nicht führen muss.

Fazit: Eine Zeile mit großer Wirkung

Das Geschäftsführergehalt entscheidet nicht über den Erfolg eines Verkaufs, aber es verschiebt den Preis stärker als fast jede andere Einzelposition — weil es mit dem Bewertungsfaktor multipliziert wird.
Die Logik dahinter ist keine Verhandlungstaktik, sondern eine sachliche Frage: Was kostet die Führung dieses Unternehmens, wenn der bisherige Inhaber nicht mehr da ist? Wer diese Frage sauber beantwortet und belegen kann, verhandelt aus einer klaren Position. Wer sie unbeantwortet lässt, überlässt die Antwort dem Käufer — und der rechnet in aller Regel vorsichtig.

Wie würde ein Käufer heute auf Ihr Unternehmen schauen?

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Kurz zusammengefasst

Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.

Was ist der kalkulatorische Unternehmerlohn?

Der Betrag, den es kosten würde, die Geschäftsführung am Markt einzukaufen. Bei der Bewertung wird das tatsächlich gezahlte Gehalt des Inhabers aus der Ergebnisrechnung herausgenommen und durch diesen marktüblichen Wert ersetzt. Damit wird sichtbar, was das Unternehmen erwirtschaftet, unabhängig davon, wer es führt — und genau das ist die Zahl, die ein Käufer bewertet, weil er die Position nach der Übergabe neu besetzen muss.

Wie stark wirkt sich das Geschäftsführergehalt auf den Kaufpreis aus?

Stärker als die meisten erwarten, weil die Korrektur mit dem Bewertungsfaktor multipliziert wird. Wer sich 70.000 € zahlt, während die Position marktüblich 140.000 € kostet, muss 70.000 € vom Gewinn abziehen — bei einem Faktor von 5 sind das 350.000 € weniger Unternehmenswert. In die andere Richtung gilt dasselbe: Ein über Jahre überhöhtes Gehalt verbirgt Ertragskraft, die sich durch die Bereinigung sichtbar machen lässt. Zwischen einem Betrieb mit 70.000 € und einem mit 250.000 € Geschäftsführergehalt liegen bei sonst gleichen Zahlen schnell mehrere Hunderttausend Euro Kaufpreisunterschied.

Woran bemisst sich ein marktübliches Geschäftsführergehalt?

An der Rolle, nicht an der Person. Maßgeblich sind Unternehmensgröße (Umsatz, Mitarbeiterzahl), Verantwortungsumfang, Branche und mit Abstrichen die Region. Als Referenz dienen die regelmäßig erhobenen Vergütungsstudien für Geschäftsführer im Mittelstand. Wichtiger als die exakte Zahl ist ein nachvollziehbarer Ansatz: Wer herleiten kann, woher sein Wert stammt, führt darüber eine sachliche Diskussion.

Was passiert, wenn im Betrieb Familienangehörige mitarbeiten?

Das gehört in dieselbe Bereinigung, und zwar in beide Richtungen. Steht jemand auf der Lohnliste, ohne eine Aufgabe zu erfüllen, die der Käufer weiterhin braucht, wird dieser Aufwand herausgerechnet und erhöht das bereinigte Ergebnis. Arbeitet umgekehrt jemand seit Jahren voll mit, ohne dafür bezahlt zu werden, muss ein marktüblicher Aufwand angesetzt werden — der Käufer wird diese Arbeitskraft ersetzen müssen. Der zweite Fall wird häufiger übersehen und ist der teurere.

Muss ich mein Gehalt vor dem Verkauf anpassen?

Nicht zwingend — für die Bewertung wird ohnehin bereinigt, egal wie hoch das tatsächliche Gehalt ist. Eine Anpassung kann trotzdem sinnvoll sein, wenn Sie mehrere Jahre Vorlauf haben: Zahlen, die von vornherein in einer marktüblichen Größenordnung liegen, sind für einen Käufer leichter zu lesen und ersparen eine Diskussion. Kurzfristige Änderungen unmittelbar vor dem Verkauf bringen dagegen wenig, weil Käufer die Entwicklung über mehrere Jahre betrachten. Zu den steuerlichen Folgen einer Gehaltsänderung gehört der Steuerberater eingebunden.

Warum akzeptiert der Käufer meine Bereinigung nicht einfach?

Weil jede Bereinigung den Preis erhöht und deshalb belegt werden muss. In der Due Diligence werden Anstellungsverträge, Lohnkonten, Tantiemeregelungen und die Buchungen privater Positionen geprüft. Was sich dort nicht nachweisen lässt, fällt aus der Rechnung — und beschädigt zusätzlich das Vertrauen in die übrigen Zahlen. Deshalb gilt: lieber eine Position weniger ansetzen und diese sauber belegen können.