Ertragswertverfahren bei der Unternehmensbewertung: Rechenweg, Beispiel, Grenzen
Künftige Erträge, abgezinst auf heute: So rechnet das Ertragswertverfahren. Wann es gilt, wie der Faktor 13,75 des Finanzamts zustande kommt — und warum der Markt oft anders rechnet.
Die kurze Antwort
Das Ertragswertverfahren bewertet ein Unternehmen nach seinen künftigen Erträgen, abgezinst auf den heutigen Wert. Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer rechnet das Finanzamt vereinfacht: Durchschnittsertrag der letzten drei Jahre mal Faktor 13,75 — ein Ansatz, der kleine und mittlere Unternehmen häufig höher bewertet, als der Markt zahlen würde. Beim Unternehmensverkauf im Mittelstand dominiert deshalb das Multiplikatorverfahren.
Das Ertragswertverfahren beantwortet die Frage nach dem Unternehmenswert aus einer klaren Logik heraus: Ein Unternehmen ist so viel wert, wie es künftig verdient — umgerechnet auf heute. Es ist das Verfahren, das bei steuerlichen und gerichtlichen Anlässen den Ton angibt, und zugleich das Verfahren, dessen Ergebnis beim tatsächlichen Verkauf oft deutlich vom erzielbaren Preis abweicht.
Eine Abgrenzung vorweg: Das Ertragswertverfahren gibt es auch in der Immobilienbewertung — dort wird nach der Immobilienwertermittlungsverordnung aus Bodenwert und Mieterträgen der Verkehrswert einer Immobilie ermittelt. Dieser Artikel behandelt die Bewertung von Unternehmen. Wenn Sie wissen wollen, was Ihr Betrieb wert ist, sind Sie hier richtig.
Was das Ertragswertverfahren ist
Die Grundidee: Wer ein Unternehmen kauft, kauft dessen künftige Erträge. Was das Unternehmen an Maschinen, Gebäuden oder Lagerbeständen besitzt, interessiert nur insoweit, als es diese Erträge ermöglicht. Bewertet werden deshalb die Überschüsse, die das Unternehmen in den kommenden Jahren voraussichtlich erwirtschaftet.
Diese künftigen Erträge werden auf den heutigen Wert umgerechnet — man sagt: abgezinst oder diskontiert; das Ergebnis heißt Barwert. Der Grund ist einfach: Ein Euro, der erst in fünf Jahren ankommt, ist heute weniger wert als ein Euro auf dem Konto. Wer heute Geld anlegt, bekommt Zinsen; wer auf künftige Unternehmensgewinne wartet, trägt zusätzlich das Risiko, dass sie ausbleiben. Je weiter ein Ertrag in der Zukunft liegt und je unsicherer er ist, desto stärker wird er abgewertet.
Beispiel · Abzinsung
Was künftige Erträge heute wert sind
100.000 € Jahresertrag, abgezinst mit 12 % Kapitalisierungszins
≈ 89.000 €
Jahr 1
≈ 80.000 €
Jahr 2
≈ 71.000 €
Jahr 3
≈ 64.000 €
Jahr 4
≈ 57.000 €
Jahr 5
Der gestrichelte Rahmen ist der Nominalbetrag, die Füllung sein heutiger Wert: Je weiter ein Ertrag in der Zukunft liegt, desto weniger zählt er. Die Summe aller Barwerte — fortgeführt über alle künftigen Jahre — ergibt den Ertragswert.
Fachlicher Standard für das Ertragswertverfahren ist in Deutschland der Bewertungsstandard IDW S1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer. Nach diesem Standard erstellte Gutachten werden von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt — deshalb führt bei Abfindungen, Erbauseinandersetzungen oder im Zugewinnausgleich selten ein Weg am Ertragswertverfahren vorbei.
Ertragswert berechnen: Formel, Beispiel und Rechner
Die Rechnung hat drei Bausteine:
Der nachhaltige Ertrag. Ausgangspunkt sind die Ergebnisse der letzten Jahre und eine Planung für die kommenden. Die Vergangenheit wird dabei nicht bewertet — sie belegt nur, dass die Planung realistisch ist. Entscheidend ist die Bereinigung: Einmaleffekte fliegen raus, und für den mitarbeitenden Inhaber wird ein marktübliches Geschäftsführergehalt angesetzt — auch wenn er sich tatsächlich weniger zahlt. Übrig bleibt der Ertrag, den ein Erwerber Jahr für Jahr erwarten kann. Wie diese Bereinigung im Detail funktioniert, zeigen wir in Unternehmensbewertung selbst machen.
Der Kapitalisierungszinssatz. Er setzt sich aus einem Basiszins (der Rendite langlaufender Bundesanleihen) und einem Risikozuschlag zusammen. Der Zuschlag bildet ab, wie unsicher die künftigen Erträge sind: Inhaberabhängigkeit, wenige Großkunden, schwankende Projektumsätze — all das erhöht ihn. Zur Größenordnung: Große Unternehmen kommen mit den offiziellen IDW-Bausteinen derzeit auf etwa 9 bis 10 %; bei kleinen und mittleren Unternehmen sind mit den Zuschlägen meist 12 bis 25 % angemessen. Woher diese Spannen kommen, zeigen wir weiter unten.
Die Abzinsung. Sie läuft in einem vollständigen Gutachten in Phasen. Für die nächsten drei bis fünf Jahre wird jedes geplante Jahresergebnis einzeln auf heute umgerechnet — so fließen Schwankungen aus Auftragslage, Investitionen oder auslaufenden Verträgen direkt in die Bewertung ein. Für die Zeit danach lässt sich seriös keine Jahr-für-Jahr-Planung mehr aufstellen: Ab hier wird ein gleichbleibender nachhaltiger Ertrag unterstellt und als sogenannte ewige Rente bewertet — nachhaltiger Ertrag geteilt durch Kapitalisierungszinssatz, das Ergebnis ebenfalls auf heute abgezinst. Die Neufassung des IDW S 1 von 2026 sieht dazwischen bei Bedarf eine Übergangsphase vor, in der sich die Erträge dem nachhaltigen Niveau erst annähern. Alle Barwerte zusammen ergeben den Ertragswert.
Ein Beispiel mit schwankenden Planjahren: Ein Betrieb erwartet 260.000 €, 340.000 € und 290.000 € Ertrag — das starke zweite Jahr kommt aus einem bereits beauftragten Großprojekt. Ab dem vierten Jahr werden nachhaltig 290.000 € angesetzt, der Kapitalisierungszins liegt bei 19 % — mitten in der Spanne, die bei kleinen und mittleren Betrieben üblich ist. Abzinsen heißt dabei: durch 1,19 teilen, einmal für jedes Jahr Wartezeit. Der Ertrag aus Jahr 2 wird deshalb zweimal geteilt (÷ 1,19²), der aus Jahr 3 dreimal:
Tabelle seitlich wischbar →
Baustein
Rechnung
Barwert heute
Jahr 1: 260.000 €
÷ 1,19
218.487 €
Jahr 2: 340.000 €
÷ 1,19²
240.096 €
Jahr 3: 290.000 €
÷ 1,19³
172.091 €
Ewige Rente ab Jahr 4
290.000 € ÷ 0,19, dann ÷ 1,19³
905.740 €
= Ertragswert
≈ 1,54 Mio. €
Zwei Dinge zeigt die Rechnung. Erstens: Knapp 60 % des Werts stecken in der ewigen Rente — die Annahme über den nachhaltigen Ertrag wiegt schwerer als jedes einzelne Planjahr. Zweitens: Die Detailphase fängt die Schwankungen ein; das Großprojekt in Jahr 2 hebt den Wert leicht an. Bei von Anfang an stabilen Erträgen vereinfacht sich die ganze Rechnung zu einer einzigen Formel: Ertragswert = nachhaltiger Jahresertrag ÷ Kapitalisierungszinssatz — hier 290.000 € ÷ 0,19 ≈ 1,53 Mio. €.
Mit dem folgenden Rechner können Sie beide Phasen mit eigenen Zahlen durchspielen:
Ausprobieren · Ertragswert in zwei Phasen
Drei Planjahre plus ewige Rente
Tragen Sie Ihre geplanten Jahresergebnisse ein — bereinigt, wie oben beschrieben.
€
€
€
€
Kapitalisierungszins
Zur Einordnung: große Unternehmen ≈ 9–10 %, kleine und mittlere Betriebe meist 15–25 %.
Sobald alle vier Beträge eingetragen sind, erscheint hier der Ertragswert mit beiden Bausteinen.
Vereinfachte Illustration der Gutachten-Logik nach IDW S 1 — ohne Übergangsphase, Wachstumsabschlag, Steuern und die Detailfragen einer Planungsrechnung; keine steuerliche Beratung. Probieren Sie verschiedene Zinssätze: kleine Schritte, große Wirkung.
Wie stark der Zinssatz das Ergebnis bewegt, zeigt die vereinfachte Formel mit denselben 290.000 € und anderen Zuschlägen:
Tabelle seitlich wischbar →
Kapitalisierungszins
Rechnung
Ertragswert
12 %
290.000 € ÷ 0,12
2.416.667 €
19 %
290.000 € ÷ 0,19
1.526.316 €
25 %
290.000 € ÷ 0,25
1.160.000 €
Von 19 auf 12 % steigt der Wert um mehr als die Hälfte — bei identischem Ertrag. Genau hier liegt die größte Schwäche des Verfahrens: Es wirkt mathematisch präzise, hängt aber vollständig an zwei Annahmen, über die man trefflich streiten kann. In Gutachten wird um jeden halben Prozentpunkt Risikozuschlag gerungen, weil er sechsstellige Wertunterschiede bedeutet.
Wo der Zinssatz in der Praxis liegt, lässt sich eingrenzen. Für große Unternehmen gibt das Institut der Wirtschaftsprüfer die Bausteine vor: Der Basiszins aus langlaufenden Bundesanleihen liegt derzeit bei rund 3,5 %, die vom IDW empfohlene Marktrisikoprämie — der Renditeaufschlag, den Anleger für Aktien gegenüber sicheren Anleihen verlangen — seit September 2025 bei 5,25 bis 6,75 % vor persönlichen Steuern. Zusammen sind das etwa 9 bis 10 %: die Untergrenze, gerechnet für börsennotierte Unternehmen mit breit gestreuten Erträgen. Bei kleinen und mittleren Betrieben kommen Zuschläge hinzu — für die schwere Verkäuflichkeit der Anteile, für die Unternehmensgröße und vor allem für die Abhängigkeit vom Inhaber.
Wie viel das ausmacht, zeigt der AWH-Standard, mit dem die Handwerkskammern Betriebe bewerten: Er setzt einzeln begründete Risikozuschläge an — allein die Inhaberabhängigkeit kann den Zins um bis zu 30 Prozentpunkte erhöhen. Auswertungen tatsächlich gezahlter Kaufpreise im Handwerk führen im Mittel auf Kapitalisierungszinssätze um 18 bis 19 %, üblich ist die Spanne von 15 bis 25 %. Die 19 % aus dem Beispiel treffen also ziemlich genau das, was reale Verkäufe zeigen.
Vereinfachtes Ertragswertverfahren: Rechner mit Kapitalisierungsfaktor 13,75
Neben dem Gutachten-Verfahren nach IDW S1 gibt es eine gesetzlich geregelte Kurzfassung: das vereinfachte Ertragswertverfahren nach §§ 199–203 Bewertungsgesetz. Das Finanzamt wendet es an, wenn ein Unternehmen oder ein Gesellschaftsanteil für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer bewertet werden muss und kein Gutachten vorliegt.
Die Rechnung ist bewusst schematisch: Aus den Betriebsergebnissen der letzten drei Jahre wird der Durchschnitt gebildet und mit dem gesetzlich festgeschriebenen Kapitalisierungsfaktor 13,75 multipliziert. Ein korrigierter Durchschnittsertrag von 200.000 € ergibt so einen steuerlichen Unternehmenswert von 2,75 Mio. €.
Vor der Durchschnittsbildung werden die Jahresergebnisse nach § 202 BewG korrigiert, damit einmalige und verzerrende Posten das Bild nicht prägen. Die wichtigsten Korrekturen:
Angemessener Unternehmerlohn: Für die Arbeit des Inhabers wird ein marktübliches Gehalt abgezogen, auch wenn er sich tatsächlich weniger zahlt — bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften die Korrektur mit der größten Wirkung.
Einmaleffekte: Außerordentliche Erträge und Aufwendungen — etwa aus dem Verkauf von Anlagevermögen oder einem Rechtsstreit — werden herausgerechnet.
Sonderabschreibungen: Angesetzt wird nur die normale Abschreibung; steuerlich motivierte Sonderposten werden neutralisiert.
Pauschaler Steuerabzug: Zum Schluss werden pauschal 30 % Ertragsteuern abgezogen — unabhängig von der tatsächlichen Steuerlast.
Ausprobieren · Vereinfachtes Ertragswertverfahren
So rechnet das Finanzamt: Durchschnittsertrag × 13,75
Tragen Sie die Betriebsergebnisse der letzten drei Jahre ein.
€
€
€
Sobald alle drei Jahre eingetragen sind, erscheint hier der vereinfachte Ertragswert.
Vereinfachte Illustration ohne die Korrekturen nach § 202 BewG (u. a. Unternehmerlohn, Einmaleffekte, pauschaler Steuerabzug) — und keine steuerliche Beratung. Vor allem aber: So rechnet das Finanzamt. Der Markt rechnet mit bereinigtem EBITDA und Branchenfaktor — was das für Ihren Betrieb heißt, zeigt der Unternehmenswertrechner.
Der Faktor 13,75 entspricht einer Kapitalverzinsung von gut 7 % — für ein börsennotiertes Unternehmen mit breit gestreuten Erträgen vielleicht angemessen, für einen inhabergeführten Betrieb mit den typischen Risiken des Mittelstands sehr niedrig. Die Folge: Das vereinfachte Ertragswertverfahren setzt viele kleine und mittlere Unternehmen deutlich höher an, als der Markt je zahlen würde. Am Markt wechseln solche Betriebe häufig zu Faktoren, die weit unter 13,75 liegen — mit entsprechend niedrigeren Werten. Für die Steuer kann die Differenz teuer werden, denn versteuert wird der rechnerische Wert.
Zwei Stellschrauben gibt es: Führt das vereinfachte Verfahren zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen, kann stattdessen ein IDW-S1-Gutachten vorgelegt werden — das kostet, lohnt sich bei drohender Überbewertung aber schnell. Nach unten begrenzt ist die Rechnung ebenfalls: Der Substanzwert darf als steuerlicher Mindestwert nicht unterschritten werden. Wie sich das in Ihrer Situation auswirkt und ob sich ein Gutachten lohnt, gehört in die Beratung durch Ihren Steuerberater.
Ertragswert oder Multiplikator: Wann welches Verfahren?
Welches Bewertungsverfahren das richtige ist, entscheidet der Anlass:
Erbschaft und Schenkung: Hier rechnet das Finanzamt mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren, sofern kein Gutachten vorgelegt wird.
Gericht und Abfindung: Bei Gesellschafterabfindungen, im Zugewinnausgleich oder in Erbauseinandersetzungen ist das Ertragswertverfahren nach IDW S1 der anerkannte Maßstab.
Unternehmensverkauf: Käufer im Mittelstand rechnen mit dem Multiplikatorverfahren — bereinigtes EBITDA, also der Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen, mal branchenüblicher Faktor. Es bildet ab, was am Markt tatsächlich gezahlt wird, und lässt sich in Verhandlungen nachvollziehbar begründen.
Beide Welten haben ihre Berechtigung, sie beantworten nur verschiedene Fragen: Das Ertragswertverfahren liefert einen theoretisch fundierten, gerichtsfesten Wert. Das Multiplikatorverfahren liefert eine Marktindikation. Wer verkaufen will, sollte mit der Marktlogik planen — einen Überblick über alle drei Verfahren gibt Unternehmensbewertung verstehen, eine erste Einschätzung in Marktlogik liefert unser Unternehmenswertrechner.
Dass die zweistelligen Kapitalisierungszinssätze zur Marktrealität passen, zeigt ein Blick auf die Multiplikatoren — auch wenn sich beide Größen nur grob vergleichen lassen. Der Kapitalisierungszins wirkt auf den nachhaltigen Ertrag nach Abschreibungen, Unternehmerlohn und Steuern; das EBITDA-Multiple setzt vor all diesen Posten an. Wie viel vom EBITDA am Ende als Ertrag übrig bleibt, unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb erheblich — eine feste Umrechnung gibt es deshalb nicht.
Als Indikation taugt die Überschlagsrechnung trotzdem: Ein Zins von 12 % macht den Wert zum 8,3-Fachen des nachhaltigen Ertrags (1 ÷ 0,12). Weil das EBITDA deutlich über diesem Ertrag liegt, entspricht das einem spürbar niedrigeren EBITDA-Multiple — der Größenordnung nach etwa 4 bis 5,5×, wie sie die DUB KMU-Multiples für viele Branchen im kleinen Mittelstand zeigen. Und Zinssätze von 20 bis 25 % — das obere Ende der AWH-Spanne — passen zu den 2 bis 3×, die für sehr kleine, stark inhaberabhängige Betriebe gezahlt werden. In den Multiplikatoren des Markts steckt also dieselbe Risikoeinschätzung wie im Zins — nur in anderer Sprache. Beim exakten Vergleich bleibt eine Unschärfe: Das Multiple liefert den Unternehmenswert vor Abzug der Finanzschulden, der Ertragswert direkt den Wert des Eigenkapitals — mehr dazu in Equity Bridge.
Typische Fehler beim Ertragswertverfahren
Die Vergangenheit fortschreiben. Die Ergebnisse der letzten drei Jahre sind der Startpunkt der Planung, mehr nicht. Ob sie sich wiederholen, hängt von Auftragslage, Kundenstruktur und Marktumfeld ab. Wer ein Ausnahmejahr zur Dauerannahme macht, bewertet ein Unternehmen, das es so nicht gibt.
Den Unternehmerlohn vergessen. In vielen Betrieben zahlt sich der Inhaber weniger, als ein angestellter Geschäftsführer kosten würde — der ausgewiesene Gewinn ist dann zu hoch. Wie stark die oben beschriebene Korrektur wirkt, unterschätzen viele: Bei einem Betrieb, dessen Gewinn zur Hälfte aus unbezahlter Inhaberarbeit besteht, halbiert der kalkulatorische Unternehmerlohn den Ertragswert.
Den Zins zu niedrig ansetzen. Ein niedriger Kapitalisierungszins schmeichelt dem Ergebnis. Die Risiken eines kleinen Betriebs — Inhaberabhängigkeit, Klumpenrisiken bei Kunden, fehlende zweite Führungsebene — gehören aber ehrlich in den Risikozuschlag. Ein Wert, der auf einem geschönten Zins beruht, hält weder vor dem Finanzamt noch in Kaufverhandlungen.
Am Ende gilt für jedes Rechenverfahren dasselbe: Der Wert auf dem Papier ist eine Orientierung. Was Ihr Unternehmen tatsächlich erzielt, entscheidet sich am Markt — und lässt sich mit guter Vorbereitung aktiv beeinflussen. Wenn Sie wissen möchten, wo Ihr Betrieb heute steht, ist unsere kostenlose Standortbestimmung ein unverbindlicher erster Schritt.
Kurz zusammengefasst
Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.
Wie berechnet man das Ertragswertverfahren?
In drei Schritten: Zuerst wird der nachhaltige Jahresertrag bestimmt — bereinigt um Einmaleffekte und um ein marktübliches Geschäftsführergehalt. Dann wird der Kapitalisierungszinssatz festgelegt, aus Basiszins und Risikozuschlag. Zuletzt wird in Phasen abgezinst: Die geplanten Ergebnisse der nächsten drei bis fünf Jahre werden einzeln auf heute umgerechnet, für die Zeit danach wird der nachhaltige Ertrag als ewige Rente bewertet und ebenfalls abgezinst — nach der Neufassung des IDW S 1 (2026) bei Bedarf mit einer Übergangsphase dazwischen. Bei gleichbleibenden Erträgen vereinfacht sich das zu: Ertragswert = nachhaltiger Jahresertrag geteilt durch Kapitalisierungszinssatz — 290.000 € Ertrag und 19 % Zins ergeben rund 1,5 Mio. €.
Wie hoch ist der Kapitalisierungszinssatz?
Er beginnt beim Basiszins langlaufender Bundesanleihen (derzeit rund 3,5 %) plus Marktrisikoprämie, für die das IDW seit September 2025 eine Spanne von 5,25 bis 6,75 % empfiehlt — für große Unternehmen ergeben sich so etwa 9 bis 10 %. Bei kleinen und mittleren Unternehmen kommen Zuschläge für Inhaberabhängigkeit, Kundenkonzentration und schwere Verkäuflichkeit hinzu: Nach dem AWH-Standard des Handwerks liegen die verwendeten Zinssätze meist zwischen 15 und 25 %, Auswertungen realer Verkäufe im Mittel bei 18 bis 19 %.
Wie funktioniert das vereinfachte Ertragswertverfahren?
Das vereinfachte Ertragswertverfahren nach §§ 199–203 BewG bildet den Durchschnitt der Betriebsergebnisse der letzten drei Jahre — korrigiert unter anderem um einen angemessenen Unternehmerlohn und einen pauschalen Steuerabzug von 30 % — und multipliziert ihn mit dem festen Faktor 13,75. Das Finanzamt nutzt es vor allem bei Erbschaft und Schenkung. Für viele kleine und mittlere Unternehmen fällt der Wert dabei höher aus, als der Markt zahlen würde; dann kann ein Gutachten nach IDW S1 die bessere Grundlage sein.
Wann ist das Ertragswertverfahren anzuwenden?
Immer dann, wenn ein rechtlich belastbarer Wert gebraucht wird: bei Erbschaft- und Schenkungsteuer (dort in der vereinfachten Form), bei Gesellschafterabfindungen, im Zugewinnausgleich oder in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Beim Unternehmensverkauf im Mittelstand rechnen Käufer dagegen überwiegend mit dem Multiplikatorverfahren, weil es die tatsächlich gezahlten Marktpreise abbildet.
Ist der Ertragswert gleich dem Verkehrswert?
Nein. Der Ertragswert ist ein Rechenergebnis auf Basis von Annahmen über künftige Erträge und Risiken. Der Verkehrswert — bei Unternehmen spricht man vom gemeinen Wert oder Marktwert — ist der Preis, der sich im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielen lässt. Beide können nah beieinander liegen, tun es bei kleinen und mittleren Unternehmen aber oft nicht: Was ein Käufer wirklich zahlt, entscheiden Angebot, Nachfrage und die Verhandlung.
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